Freiwillige Seniorenbegleiter mit einer Zusatzqualifikation zur Betreuung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, entlasten pflegende Angehörige oder stehen allein lebenden Menschen mit Demenz zur Seite. Bei Inanspruchnahme der Freiwilligen besteht die Möglichkeit, diese als zusätzliche Betreuungsleistung über uns mit der Pflegekasse abzurechnen.