Sicherheit für alle
Sichere Rahmenbedingungen werden auf verschiedenen Ebenen gewährleistet. Grundsätzlich stehen die betreuten Tageskinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In Hessen ist die Unfallkasse Hessen zuständig für den Unfallversicherungsschutz und für die Leistungen, wenn ein Unfall passiert. Sie müssen nichts unternehmen, der Versicherungsschutz beginnt automatisch mit dem Beginn der Betreuung.
Wichtig ist auch, dass jede Kindertagespflegeperson eine gültige „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ gemäß SGB VIII (Sozialgesetzbuch) hat. Diese wird vom Fachdienst Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung und Aufsicht des Werra-Meißner-Kreises nach der erfolgreichen Qualifizierung (Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V.) und einem Hausbesuch ausgestellt. Je nach räumlichen Gegebenheiten und persönlicher Situation können bis zu 5 Tageskinder gleichzeitig betreut werden.