Was kostet die Kinderbetreuung?

Die Finan­zie­rung der Kin­der­ta­ge­pfle­ge Wer­ra-Meiß­ner ist über die „Sat­zung zur För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge“ gere­gelt. Das bedeu­tet für Eltern, dass ein Kos­ten­bei­trag ähn­lich der des Kin­der­ta­ges­stät­ten­bei­tra­ges zu leis­ten ist. Die Bei­trä­ge sind nach Betreu­ungs­zeit gestaf­felt und in der Sat­zung ein­seh­bar. Die Eltern ver­ein­ba­ren mit der Tages­mut­ter oder dem Tages­va­ter die Anzahl der Betreu­ungs­stun­den und stel­len beim Wer­ra-Meiß­ner-Kreis einen Antrag, der den monat­li­chen Kos­ten­bei­trag festsetzt.