Sie sind als Engagierte in Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen oder im häuslichen Umfeld mit großem Engagement im Einsatz. Ihr Engagement ist wertvoll und verdient höchste Anerkennung.
Die aktuelle Gesundheitslage stellt uns vor ganz neue Herausforderungen und wir sind aufgefordert, unser Handeln – zu unserem eigenen Schutz, aber auch aus Verantwortung für unsere ganze Gesellschaft — zu überdenken.
Folgende Regeln gelten seit Montag, 2. 11. 2020
Wichtige Hinweise für Vereine
( Auszug aus der Verordnung s. unten)
- Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Wo immer es möglich ist, auf Telefon und Videokonferenzen ausweichen
- Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit geselligem und vereinsbezogenen Charakter (z.B. Chorproben, Aufführungen) können jedenfalls aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht im besonderen öffentlichen Interesse stehen.
- Der Freizeit– und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.
Was ist erlaubt und was nicht:
Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung)
Diese Regeln gelten ab Montag, 2. November 2020
Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie, (Stand: 2. November 2020)
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/cokobev_stand_02.11.pdf
Bitte berücksichtigen Sie bei Kontakten folgende Regelungen:
- Halten Sie möglichst einen Abstand von 1,5 m ein
- Keine Gegenstände weiterreichen
- Nahkontakte vermeiden, nicht Händeschütteln oder Umarmen
- Desinfektion von Kontaktflächen wie Türklinken, Tische und Stühle
- Regelmäßiges intensives Lüften
- Möglichkeit der Nachverfolgung von Kontakten schaffen (Namenslisten führen und einen Monat nach Veranstaltung sicher verwahren, danach müssen die Daten gelöscht werden)
Sofern durch die vorübergehende Einschränkung Ihrer ehrenamtlichen Unterstützung in Einzelfällen schwierige Situationen entstehen sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.
Für Engagierte, die sich in Gemeinschaftsunterkünften einbringen, gibt es aufgrund eines Erlasses der Bundesregierung und dem Land Hessen ein Besuchsverbot. Wenn Sie sich dennoch einbringen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um in Zusammenarbeit mit der Sozialbetreuung (AWO) zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, Unterstützung anzubieten.
Wir bedauern es sehr, dass in dieser Ausnahmesituation von diesen Schutzmaßnahmen auch diejenigen Menschen betroffen sind, die eine besondere Unterstützung brauchen. Und wir hoffen, dass wir alle möglichst unbeschadet durch diese Gesundheitskrise gehen werden.
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Der Werra-Meißner-Kreis gibt bekannt, dass unter der Nummer 05651 335580 ab sofort werktags von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr ein Bürgertelefon für Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet ist.
Bei Unsicherheit können sie sich darüber hinaus auch an die folgenden Servicenummern wenden:
Hotline Land Hessen: 0800 5554666
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Aktuelles seitens des Kreises unter: https://www.werra-meissner-kreis.de/
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