Sie sind als Enga­gier­te in Ver­ei­nen, gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen oder im häus­li­chen Umfeld mit gro­ßem Enga­ge­ment im Ein­satz. Ihr Enga­ge­ment ist wert­voll und ver­dient höchs­te Anerkennung.

Die aktu­el­le Gesund­heits­la­ge stellt uns vor ganz neue Her­aus­for­de­run­gen und wir sind auf­ge­for­dert, unser Han­deln – zu unse­rem eige­nen Schutz, aber auch aus Ver­ant­wor­tung für unse­re gan­ze Gesell­schaft — zu überdenken.

Fol­gen­de Regeln gel­ten seit  Mon­tag, 2. 11. 2020 

Wich­ti­ge Hin­wei­se für Vereine 

( Aus­zug aus der Ver­ord­nung s. unten)

  • Zusam­men­künf­te und Ver­an­stal­tun­gen sind nur bei beson­de­rem öffent­li­chen Inter­es­se und mit  Geneh­mi­gung  der  zustän­di­gen  Behör­de zuläs­sig. Wo immer es mög­lich ist, auf Tele­fon und Video­kon­fe­ren­zen ausweichen
  • Zusam­men­künf­te und Ver­an­stal­tun­gen mit gesel­li­gem und ver­eins­be­zo­ge­nen Cha­rak­ter (z.B. Chor­pro­ben, Auf­füh­run­gen) kön­nen jeden­falls auf­grund der aktu­el­len pan­de­mi­schen Lage nicht im beson­de­ren öffent­li­chen Inter­es­se stehen.
  • Der Frei­zeit–  und  Ama­teur­sport­be­trieb  auf  und  in  allen  öffent­li­chen und  pri­va­ten  Sport­an­la­gen ist mit Aus­nah­me der Sport­aus­übung allein, zu zweit oder mit dem eige­nen Haus­stand untersagt.

Was ist erlaubt und was nicht:

Aus­le­gungs­hin­wei­se zur Ver­ord­nung zur Beschrän­kung sozia­ler Kon­tak­te und des Betriebs von Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­ten auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie (Coro­na-Kon­takt-und Betriebsbeschränkungsverordnung)

Die­se Regeln gel­ten ab Mon­tag, 2. Novem­ber 2020

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20–10-31-auslegungshinweise_cokobev.pdf#page=7&zoom=auto,-107,708

Ver­ord­nung zur Beschrän­kung von sozia­len Kon­tak­ten und  des Betrie­bes von Ein­rich­tun­gen und von Ange­bo­ten auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie,  (Stand: 2. Novem­ber 2020)

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/cokobev_stand_02.11.pdf

Bit­te berück­sich­ti­gen Sie bei Kon­tak­ten fol­gen­de Regelungen:

  • Hal­ten Sie mög­lichst einen Abstand von 1,5 m ein
  • Kei­ne Gegen­stän­de weiterreichen
  • Nah­kon­tak­te ver­mei­den, nicht Hän­de­schüt­teln oder Umarmen
  • Des­in­fek­ti­on von Kon­takt­flä­chen wie Tür­klin­ken, Tische und Stühle
  • Regel­mä­ßi­ges inten­si­ves Lüften
  • Mög­lich­keit der Nach­ver­fol­gung von Kon­tak­ten schaf­fen (Namens­lis­ten füh­ren und einen Monat nach Ver­an­stal­tung sicher ver­wah­ren, danach müs­sen die Daten gelöscht werden)

Sofern durch die vor­über­ge­hen­de Ein­schrän­kung Ihrer ehren­amt­li­chen Unter­stüt­zung in Ein­zel­fäl­len schwie­ri­ge Situa­tio­nen ent­ste­hen soll­ten, kön­nen Sie sich ger­ne an uns wenden.

Für Enga­gier­te, die sich in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten ein­brin­gen, gibt es auf­grund eines Erlas­ses der Bun­des­re­gie­rung und dem Land Hes­sen ein Besuchs­ver­bot. Wenn Sie sich den­noch ein­brin­gen möch­ten, neh­men Sie Kon­takt mit uns auf, um in Zusam­men­ar­beit mit der Sozi­al­be­treu­ung  (AWO) zu über­le­gen, wel­che Mög­lich­kei­ten es gibt, Unter­stüt­zung anzubieten.

Wir bedau­ern es sehr, dass in die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on von die­sen Schutz­maß­nah­men auch die­je­ni­gen Men­schen betrof­fen sind, die eine beson­de­re Unter­stüt­zung brau­chen. Und wir hof­fen, dass wir alle mög­lichst unbe­scha­det durch die­se Gesund­heits­kri­se gehen werden.

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Der Wer­ra-Meiß­ner-Kreis gibt bekannt, dass unter der Num­mer 05651 335580 ab sofort werk­tags von Mon­tag bis Frei­tag von 8 Uhr bis 18 Uhr ein Bür­ger­te­le­fon für All­ge­mei­ne Fra­gen rund um das Coro­na­vi­rus ein­ge­rich­tet ist.

Bei Unsi­cher­heit kön­nen sie sich dar­über hin­aus auch an die fol­gen­den Ser­vice­num­mern wenden:

Hot­line Land Hes­sen:                              0800 5554666

Ärzt­li­cher Bereit­schafts­dienst:              116 117

Aktu­el­les sei­tens des Krei­ses unter: https://www.werra-meissner-kreis.de/

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