Kosten der Kinderbetreuung
Die finanziellen Rahmenbedingungen sind in der Satzung der Kindertagespflege des Werra-Meißner-Kreises geregelt. Da die Kindertagespflege und die Kindertagesstätten rechtlich gleichgestellt sind, sind auch die Rahmenbedingungen angeglichen worden. Finanziell ist demnach für Eltern ein Kostenbeitrag ähnlich dem Beitrag in einer Kindertagesstätte zu leisten. Dieser ist nach Betreuungsstunden gestaffelt.