Was kostet die Kinderbetreuung?
Die Finanzierung der Kindertagepflege Werra-Meißner ist über die „Satzung zur Förderung der Kindertagespflege“ geregelt. Das bedeutet für Eltern, dass ein Kostenbeitrag ähnlich der des Kindertagesstättenbeitrages zu leisten ist. Die Beiträge sind nach Betreuungszeit gestaffelt und in der Satzung einsehbar. Die Eltern vereinbaren mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater die Anzahl der Betreuungsstunden und stellen beim Werra-Meißner-Kreis einen Antrag, der den monatlichen Kostenbeitrag festsetzt.